Mediation

Mediation trägt dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, ihre Streitigkeiten nicht über viele Jahre und teure Prozesse vor Gericht auszutragen, sondern in einem möglichst komprimierten und zeitlich überschaubaren Rahmen unter Wahrung der eigenen Interessen zu lösen. Hierbei geht zuallererst nicht um Konsens, sondern darum, gemeinsam weitermachen zu wollen.

Mut ist, was es braucht, um aufzustehen und seine Meinung zu sagen. Mut ist auch, was es braucht, sich hinzusetzen und zuzuhören. – Sir Winston Leonard Spencer-Churchill 

Was ist eine Mediation?

Was ist die Mediation Definition? Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Mediationsgesetz, welches am 26.07.2012 in Kraft getreten ist.

Wie läuft eine Mediation ab?

Ein Verfahren zur Mediation ist ein strukturiertes Verfahren. Ziel ist der Abschluss einer Mediationsvereinbarung, die die Interessen aller Beteiligten wahrt.

Wie finde ich einen Mediator?

Die Rechtsanwaltskammern führen in der Regel Listen, in denen jeder anwaltliche Mediator des Kammerbezirks gelistet ist. Darüber hinaus gibt es einige Qualitätskriterien, auf die Sie achten sollten.

Anke Wagensonner | Rechtsanwältin, Anwältin für Cooperative Praxis DVCP®, Mediatorin (BAFM)

Was ist eine Mediation?

Mediation Definition: Ein strukturiertes, für alle Konfliktbeteiligten freiwilliges Verfahren. In diesem Verfahren bietet der Mediator den Raum für direkte, konstruktive Gespräche der Konfliktbeteiligten miteinander mit dem Ziel der Konfliktbeilegung und gemeinsamen Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung.   

Dass sie ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren mit völliger Parteiautonomie ist, zeichnet Mediation ebenso aus. Die Konfliktparteien unterliegen nur der Verpflichtung zur Einhaltung der in der Mediationsvereinbarung mit dem Mediator getroffenen Regeln. Sachentscheidungen werden ausschließlich von den Konfliktparteien getroffen. Das Verfahren kann von jedem Konfliktbeteiligtem jederzeit beendet werden. Man muss der Mediation Bedeutung beimessen. 

Strukturierter Ablauf

Ein Mediationsverfahren läuft von der Vorstellungsphase bis zu Abschlussvereinbarung strukturiert ab. Details zu den Mediation Phasen finden Sie weiter unten. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren werden in der Mediation nicht nur die sachlichen Divergenzen, sondern auch die Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten thematisiert. 

Hat eine Mediation nur Vorteile? In bestimmten Situationen, insbesondere wenn Mediation einem anderen Verfahren, beispielsweise einer Scheidung, vorgeschaltet ist, können sich aufgrund Zeitverzögerung Nachteile ergeben. Dies kann aber zu Beginn der Mediation besprochen und in vielen Fällen durch entsprechende Regelungen in der Mediationsvereinbarung vermieden werden.  

Bei Konflikten ...

Streiten Sie mit Ihrem Nachbarn, beispielsweise über Grenzabstände? Bestehen Konflikte mit Arbeitskollegen oder Geschäftspartnern? Gibt es in Ihrem Unternehmen Konflikte unter den Mitarbeitern? Haben Sie Streit mit dem Vermieter bzw. mit dem Mieter?

In der Familie ...

Streiten Sie darüber, wie Sie Ihre Beziehung gestalten, wie Sie nach der Geburt von Kindern Ihre Rollen verteilen oder sonstige Themen? Gibt es Konflikte zu Umgang mit den Kindern oder mit Ihren Kindern? Haben Sie Streit über Altenteil oder Nachfolgeregelungen? Ist aufgrund eines Todesfalls in der Familie ein Streit über das Erbe entbrannt?

Bei Scheidung oder Trennung ...

Streiten Sie darüber, wer die Wohnung verlässt? Sorgen die gestiegenen Kosten anlässlich einer Trennung für Konflikte? Liegen Sie im Streit über Unterhalt? Streiten Sie über einzelne Vermögensgegenstände oder über Vermögensauseinandersetzung?

Ein klarer Fahrplan für Ihren KOnflikt

Was sind die Phasen der Mediation?

Phase 1

Mediation Bedeutung und Ablauf vorstellen, die Rolle Mediator und von Beteiligten klaren und die Mediationsvereinbarung schließen.

Phase 2

Von allen Beteiligten Themen sammeln und strukturieren, die im Mediation Ablauf behandelt und einvernehmlich geklärt werden sollen.

Phase 3

Die hinter den Positionen stehenden Interessen herausarbeiten.

Phase 4

Optionen zur Lösung im Rahmen eines Brainstormings sammeln.

Phase 5

Lösungsoptionen bewerten und gemeinsam die beste(n) Lösungsoption(en) auswählen.

Phase 6

In der letzten Phase findet die Einigung auf eine Gesamtlösung (Abschlussvereinbarung) statt.

Wie finde ich einen Mediator?

Wenn Sie einen für Ihr Anliegen geeigneten Mediator finden möchten, orientieren Sie sich an seiner Qualität. Die Qualität eines Mediators hängt grundsätzlich von dessen Ausbildung, Weiterbildung, seiner Lebenserfahrung, seinem Grundberuf und seiner Berufserfahrung sowohl in seinem Grundberuf als auch als Mediator ab.  

Qualität prüfen: Was ist ein Mediator?

Weil Mediator kein geschützter Begriff ist, gibt es keine offizielle Mediator Definition. Es kann sich jeder Mediator nennen, der von sich behauptet, Konfliktparteien als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis durch eine Mediation führen zu können. Daher empfiehlt es sich, bei der Mediator Wahl auf ihre qualifizierte Ausbildung zu achten. Insbesondere folgende Titel und Zertifikate geben diesbezüglich Aufschluss.

Klare Qualitätskriterien für Ihre Wahl

Rechtsanwalt Mediator:  

Treten Rechtsanwälte als Mediatoren auf, gibt es eine Mediator Definition. Denn diese müssen gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre Qualifikation zum Mediator nachgewiesen haben, bevor sie den Titel Mediator führen dürfen. Der Nachweis umfasst qualifizierte Aus- und Fortbildung, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. 

QVM-Zertifizierung:  

Der Qualitätsverbund Mediation (QVM)* vergibt ein einheitliches, verbraucherfreundliches, vertrauenswürdiges und verbandsübergreifendes Zertifikat. Dieses erhält nur, wer eine umfassende Ausbildung von 200 Stunden und regelmäßige Intervision absolviert sowie erfolgreich abgeschlossene Mediationen, supervidierte Fälle, sein fachliches Wissen und seine mediatorische Haltung nachgewiesen hat. 

* Der QVM ist im Jahr 2022 gegründet worden von vier der größten deutschen Mediationsverbände, nämlich der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), dem Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA), dem Deutsche Forum für Mediation e.V. (DFfM) und der Deutsche Gesellschaft Mediation e.V. (DGM).

Coach & Mediator München, Nürnberg & Umgebung

Meine Angebote Coaching und Mediation München sowie Coaching und Mediation Nürnberg umfassen Präsenz- sowie Online-Veranstaltungen. Alle Termine und Gespräche sind auch vollständig digital und damit bundesweit möglich. Die konkrete Vorgehensweise in Ihrem Fall klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Präsenztermine sind im Raum München, Nürnberg und Umgebung, aber auch in Freiburg und Umgebung möglich. 

Was kann ein Mediator kosten?

Neben der Frage “Mediation was ist das” ist auch Klarheit über die Kosten eines Mediationsverfahrens bzw. Kosten Mediator eine wichtige Entscheidungshilfe.

Erstgespräch

Dieses Gespräch soll Ihnen als Klärungshilfe dienen, mithilfe welcher Verfahren Sie zu einer Lösung Ihres Konflikts gelangen können. Am Ende des Gesprächs sollten Sie über ausreichende Informationen verfügen, um entscheiden zu können, welche Vorgehensweise die für Sie beste ist. Dieses Erstgespräch ist bei mir völlig kostenfrei und unverbindlich. Alle Fragen zur Eignung Ihres Anliegens für eine Mediation und Details zu Mediator Kosten klären wir hier. Außerdem können Sie allgemeine Fragen zur Definition Mediation, was bedeutet Mediation, Mediator Bedeutung und Mediation Ablauf stellen. 

Mediation

Die Kosten des Mediationsverfahrens sind gesetzlich im Unterschied zu Rechtsanwalts- oder Notargebühren nicht geregelt. In welcher Höhe Kosten entstehen, bestimmt sich nach der Mediationsvereinbarung mit dem Mediator. Es werden Stunden- oder Tageshonorare angeboten, die ebenfalls Thema des Erstgesprächs sind. Üblich sind Vereinbarungen auf Stundenhonorarbasis, typischerweise um 200€/h. 

Es besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung gestaffelter Stundensätze zur Steigerung der Motivation der Medianden, konstruktiv im Verfahren mitzuarbeiten. In diesem Fall sind die ersten Mediationsstunden günstiger als spätere.  

Die Kosten werden in aller Regel von allen an der Mediation beteiligten Konfliktparteien anteilig getragen. Abweichende Vereinbarungen sind ebenfalls möglich.

Erstellung einer Abschlussvereinbarung

Die Vergütung für die Erstellung einer Abschlussvereinbarung richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und damit grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Die Höhe dieser Vergütung wird im Einzelfall vor Auftragserteilung besprochen.

Was kostet Coaching

Bei einem Gerichtsverfahren besteht zusätzlich zu den höheren Kosten noch das Risiko, diese alleine tragen zu müssen, sollte man vor Gericht verlieren.

Bei einer gescheiterten Mediation besteht allerdings das Risiko, dass nicht nur das Honorar des Mediators und mögliche weitere Kosten, die den Beteiligten im Rahmen der Mediation für Reisen, hinzugezogene Sachverständige etc. entstehen, von den Medianden zu tragen sind, sondern im Anschluss noch die üblichen Kosten für Gerichtsverfahren. Durch die gemeinsame Erarbeitung und die professionelle Unterstützung Ihres Mediators sind diese Fälle jedoch äußerst selten, vor allem, wenn beide Medianden/Konfliktparteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.

Mediation spart Zeit und Geld

Mediation ist oft die günstigere Alternative: Auch wenn die Stundenhonorare um 200 € auf den ersten Blick viel Geld sind, ist Mediation in der Regel nicht nur die deutlich nachhaltigere, sondern oftmals auch die deutlich günstigere Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Ob eine Mediation auch unter finanziellen Aspekten lohnenswert erscheint, hängt von Umfang und Art des Konfliktes sowie vom Streitwert ab. Insbesondere bei höheren Streitwerten kann sich eine Mediation wirtschaftlich sehr vorteilhaft auswirken.

Dies veranschaulicht auch der folgende Vergleich. Hier schauen wir uns die Kosten für ein Gerichtsverfahren (beispielhafter Streitwert: 20.000 €) und eine Mediation im Vergleich an. 

13.800 € Kosten für anwaltliche Vertretung und Gerichtsverfahren

Die Kosten im Gerichtsprozess richten sich nach dem Streitwert. Dabei bestimmen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerichtsverfahren können mindestens durch zwei Instanzen gezogen werden (d.h. eine zweite Verhandlungsrunde bei einem “höheren” Gericht, wenn eine Partei mit dem ersten Urteil nicht zufrieden ist). Damit werden sich die Kosten nicht nur verdoppeln, sondern deutlich überproportional erhöhen, da in der nächsten Instanz höhere Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. 

Bei einem Streitwert von 20.000 € ergeben sich mindestens folgende 13.800€ als Kosten eines Gerichtsverfahrens über zwei Instanzen. Denn: Für ein Gerichtsverfahren fallen nicht nur die Kosten zweier Anwälte und die Gerichtskosten an, sondern gegebenenfalls auch noch weitere Kosten wie z.B. für einen Gutachter, Zeugen etc. Hinzu kommen Auslagenersatz für Rechtsanwälte (Reisekosten, Abwesenheitsgelder) sowie die eigenen Parteikosten (Zeitaufwand, Verdienstausfall, Spesen wie Reisekosten). Im Ergebnis kostet ein Gerichtsverfahren durch zwei Instanzen mit unbekanntem Ausgang mindestens 13.800 €. Die im Gerichtsverfahren unterliegende Partei müsste – im schlimmsten Fall – die gesamten Verfahrenskosten von mindestens 13.800 € alleine tragen.

Anwalt und Gericht: Vorschuss & Kosten Risiko

Weil Gerichte und i.d.R. Rechtsanwälte ebenso, erst dann tätig werden, wenn Vorschüsse bezahlt worden sind, muss die Partei entsprechend in Vorlage treten. Wird der Prozess gewonnen, erhält die siegreiche Partei ihre Kosten von der Gegenseite erstattet. Sofern die unterliegende Partei nicht freiwillig bezahlt, kann zwar die Zwangsvollstreckung – mit weiteren Kosten für den siegende Partei – betrieben werden. Hierbei besteht das Risiko erfolgloser Zwangsvollstreckung, sofern die unterliegende Partei nicht zahlungsfähig ist. In diesem Fall trägt die siegende Partei nicht nur ihre bisherigen Kosten, sondern auch noch diejenigen der Zwangsvollstreckung.

Mediation typischerweise bis zu 10-15 Sitzungen

In der Regel betragen die Kosten je Mediationsstunde um 200 €.  
Die Mediationskosten werden üblicherweise unabhängig vom Erfolg von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen. Grundsätzlich können die Medianden abweichende Regelungen vereinbaren. Für den Betrag von 13.800 € brutto könnten die Parteien insgesamt 58 Stunden Mediation machen. Rechnet man pro Sitzung rund 2 Stunden, dann wären die 29 Mediationssitzungen. Dies übersteigt bei Weitem die übliche Mediationsdauer, die selbst bei hoch eskalierten Konflikten zwischen 10 und 15 Mediationssitzungen liegt.

3.200 - 4.400 € Kosten Mediation pro Mediand

Wenn also ein Konflikt mit einem Gegenstandswert von 20.000 € in einem Mediationsverfahren innerhalb von 10 – 15 Sitzungen beigelegt und einvernehmlich geregelt wird, kostet das Mediationsverfahren 4.000 – 6.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer, d.h. in Summe 2.380-3.570 € brutto pro Mediand. Hinzu kommen die Kosten für den wirksamen Abschluss der erzielten Vereinbarung, d.h. für Rechtsanwalt und Notar, sofern gewünscht. Insgesamt sind damit pro Mediand 3.200 – 4.400 € Kosten zu tragen (Aufteilung der Gesamtkosten von 6.500 – 8.800€ auf zwei Medianden). 

Sollten Sie sich nach Prüfung eine Mediation nicht leisten können, sind zudem viele Mediatoren für flexible Zahlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Raten, offen. Sprechen Sie dies am besten im Erstgespräch an, um konkrete Möglichkeiten zu erfahren.

Seelische und gesundheitliche Kosten

Wohlgemerkt sind hierbei nicht berücksichtigt die seelische und körperliche Belastung, die ein über Monate oder gar Jahre andauernder vor Gericht ausgetragener Rechtsstreit für jede Partei mit sich bringt. Denn nicht zu vergessen ist das Ziel einer jeden Prozesspartei, welches ausschließlich darin besteht, den anderen zu besiegen und mit zunehmender Eskalation ihn zu vernichten. 

Mediation vs. Coaching - was ist das Richtige für mich?

Für mich ist Mediation das Richtige, wenn ...

Für mich ist Coaching das Richtige, wenn ...

Das sagen meine Mandantinnen & Mandanten

FAQ

Die wichtigsten Fragen zu Mediation, Mediation Ablauf, Mediator finden, Mediation Kosten, Mediation Rechtsschutz und den Vergleich zu anderen Verfahren finden Sie unten beantwortet. Sie sind noch unsicher, ob sich Mediation für Ihren Konflikt eignet oder eine andere Frage wurde nicht beantwortet? Dann vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch und wir finden gemeinsam heraus, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Definition Mediation: Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Mediationsgesetz, welches am 26.07.2012 in Kraft getreten ist. 

Mediator ist grundsätzlich kein geschützter Begriff. Deshalb kann sich jeder Mediator oder Mediatorin nennen, der von sich behauptet, Konfliktparteien als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis durch eine Mediation führen zu können. Eine offiziell anerkannte Mediator Bedeutung gibt es daher nicht. 

Die Qualität eines Mediators bestimmt sich insbesondere nach dessen Ausbildung, Weiterbildung, seinem Lebensalter, seinem Grundberuf und seiner Berufserfahrung sowohl in seinem Grundberuf als auch als Mediator.  

Führt der Mediator weitere Titel und/oder ist er zertifiziert, dann ist seine Seriosität gesichert. Dies gilt beispielsweise für Rechtsanwälte: Treten Rechtsanwälte als Mediatoren auf, müssen sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre Qualifikation zum Mediator nachgewiesen haben, bevor sie den Titel Mediator führen dürfen. Hierzu sind ähnliche Voraussetzungen geschaffen worden, wie für einen Fachanwaltstitel. Es müssen gem § 7a BORA n – zumindest – 90 Lehrgangsstunden bei einem qualifizierten Ausbilder absolviert und somit nachgewiesen sein, dass  die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht und somit die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz im Hinblick auf Aus- und Fortbildung, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erfüllt sind. 

Dies gilt für QVM-Mediatoren: Diesen Mediatoren wurde vom Qualitätsverbund Mediation (QVM) ein einheitliches, verbraucherfreundliches, vertrauenswürdiges und verbandsübergreifendes Zertifikat verliehen. 

Der QVM ist im Jahr 2022 gegründet worden von vier der größten deutschen Mediationsverbände, nämlich der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), dem Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA), dem Deutsche Forum für Mediation e.V. (DFfM) und der Deutsche Gesellschaft Mediation e.V. (DGM).  

QVM-Mediator darf sich nur nennen, wer eine umfassende Ausbildung von 200 Stunden, erfolgreich abgeschlossene Mediationen, regelmäßige Intervision, supervidierte Fälle und ein Gespräch mit zwei QVM-Gutachter:innen über fachliches Wissen, Interventio- nen und seine mediatorische Haltung absolviert und nachgewiesen hat.

Der Mediator unterstützt als unparteilicher Vermittler die Konfliktbeteiligten darin, eine interessengerechte Lösung zu erarbeiten. Im Unterschied zum Schlichtungsverfahren oder Schiedsstellenverfahren trifft der Mediator jedoch keine Entscheidung in der Sache. Er entscheidet somit nicht die streitigen Fragen zwischen den Beteiligten, dies tun vielmehr die Beteiligten selbst. Was macht ein Mediator dennoch: Der Mediator ebnet den Beteiligten jedoch in einem strukturierten Verfahren den Weg zu ihrer Lösung. Er ist dafür verantwortlich, jedem Konfliktbeteiligten den Raum zu geben, seine Interessen zu vertreten. 

Der Mediator ist nach dem Mediationsgesetz bereits gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Außerdem garantiert er dies durch die Mediationsvereinbarung. Sollte während des Verfahrens ein Mediand Zweifel an der Unparteilichkeit des Mediators haben, so sollte dies offen angesprochen werden. Lassen sich die Zweifel nicht beseitigen, so kann das Mediationsverfahren selbstverständlich beendet werden.

Die Mediation bietet sich grundsätzlich für alle Rechtsgebiete an. Mediation ist aktuell wohl am meisten verbreitet in den Bereichen dauerhafter menschlicher Beziehungen, d.h. im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Nachbarschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.

Die Mediation ist grundsätzlich immer dann besonders sinnvoll, wenn die Konfliktbeteiligten dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum rechtlich oder persönlich miteinander verbunden sind. Dies ist also z. B. innerhalb von Familien, bei Eheleuten, bei Nachbarn oder bei Arbeitskollegen oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Fall. In einem einmaligen Schadensfall, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall ist ein Mediationsverfahren wenig sinnvoll, weil die hieran Beteiligten grundsätzlich nur zwecks Schadensregulierung und somit i.d.R. nur kurze Zeit miteinander zu tun haben.

Neben der Frage “Mediation was ist das?” ist die Frage nach den Grundsätzen eine entscheidende. Meine sind die folgenden. 

  • Verantwortung: Ich unterstütze und respektiere als Mediatorin Ihre Selbstverantwortlichkeit, und zwar sowohl für den von Ihnen eingebrachten Inhalt als auch für die von Ihnen erarbeiteten Vereinbarungen.
  • Geschützter Rahmen: Ich schaffe einen geschützten Rahmen, der es Ihnen ermöglicht, sich auf den Prozess der Lösungssuche einzulassen. Ich gebe jedem von Ihnen die Zeit und den Raum, das zu sagen, was Sie sagen möchten. Es wird darauf geachtet, dass alle Beteiligten auf Augenhöhe miteinander kommunizieren.
  • Allparteilichkeit und Fairness: Mein Ziel ist es, die unterschiedlichen Ansichten aller betroffenen Parteien zu verstehen. Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktbeteiligten nehme ich mit gleichem Interesse und Respekt wahr. Ich unterstütze alle Konflikbeteiligten darin, sich gegenseitig zu verstehen.
  • Vertraulichkeit: Alle Verfahrensbeteiligten verpflichten sich, alles, was in der Mediation offengelegt wird, vertraulich zu behandeln. Nicht nur ich als Mediatorin, sondern alle Konfliktbeteiligten unterliegen somit der Schweigepflicht. Wir garantieren vertraglich, dass die während einer Mediation offengelegten Informationen bei Abbruch der Mediation nicht gegeneinander genutzt werden dürfen. Ich werde dementsprechend nicht als Zeugin in einer Gerichtsverhandlung aussagen.
  • Freiwilligkeit: Sie werden von mir vollständig über den Ablauf einer Mediation informiert und auf deren Möglichkeiten und Grenzen hingewiesen. Jede Konfliktpartei kann ein begonnenes Mediationsverfahren jederzeit beenden. 

Wie ich einen guten Mediator finden kann, liegt maßgeblich an seiner Qualität. Die Qualität eines Mediators hängt grundsätzlich dessen Ausbildung, Weiterbildung, seiner Lebenserfahrung, seinem Grundberuf und seiner Berufserfahrung sowohl in seinem Grundberuf als auch als Mediator ab.  

Weil Mediator kein geschützter Begriff ist, gibt es keine offizielle Mediator Definition. Es kann sich jeder Mediator nennen, der von sich behauptet, Konfliktparteien als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis durch eine Mediation führen zu können. Daher empfiehlt es sich, bei der Mediator Wahl auf deren qualifizierte Ausbildung zu achten. Insbesondere folgende Titel und Zertifikate geben diesbezüglich Aufschluss. 

Rechtsanwalt Mediator: Treten Rechtsanwälte als Mediatoren auf, gibt es eine Mediator Definition. Denn diese müssen gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre Qualifikation zum Mediator nachgewiesen haben, bevor sie den Titel Mediator führen dürfen. Der Nachweis umfasst qualifizierte Aus- und Fortbildung, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. 

QVM-Zertifizierung: Der Qualitätsverbund Mediation (QVM)* ein einheitliches, verbraucherfreundliches, vertrauenswürdiges und verbandsübergreifendes Zertifikat. Dieses erhält nur, wer eine umfassende Ausbildung von 200 Stunden und regelmäßige Intervision absolviert sowie erfolgreich abgeschlossene Mediationen, supervidierte Fälle, sein fachliches Wissen und seine mediatorische Haltung nachgewiesen hat. 

Ja. Wichtig ist nur, dass auch der Konfliktpartner mit der Auswahl einverstanden ist, um auf diese Weise eine größtmögliche Akzeptanz des Mediators zu erreichen.

Die Verantwortung für Ihren Konflikt liegt bei Ihnen und den anderen Konfliktbeteiligten während des gesamten Mediation Ablauf. Sie sind die Experten Ihres Konflikts und haben die Kompetenz, auf eine Lösung hinzuarbeiten, die für alle Beteiligte die beste ist. Ich unterstütze Sie in Ihren Fähigkeiten, auf der Basis zunehmenden Verstehens von einer durch Angriff und Verteidigung geprägten Kommunikation zum echten Dialog zu gelangen und gemeinsam Entscheidungen zu fällen. 

Sofern in einem Mediationsverfahren bestimmte Fragen rechtlicher oder auch tatsächlicher Natur (z.B. Bewertung eines Unternehmens oder einer Immobilie) geklärt werden müssen, können spezifische Sachverständige hinzugezogen werden. 

Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren mit völliger Parteiautonomie. Die Konfliktparteien unterliegen nur der Verpflichtung zur Einhaltung der in der Mediationsvereinbarung getroffenen Regeln. Sachentscheidungen werden ausschließlich von den Konfliktparteien getroffen. Das Verfahren kann von jedem Konfliktbeteiligtem jederzeit beendet werden.  

Im Mediationsverfahren geht es nicht um richtig oder falsch oder darum, wer Recht hat und wer nicht Recht hat. Nicht die Rechtslage, sondern Ihre Gerechtigkeitsvorstellungen stehen an erster Stelle. Sie werden zwar über die gesetzlichen Regelungen und über mögliche rechtliche Konsequenzen aufgeklärt, gleichzeitig aber unterstützt, eigene kreativere Lösungen zu gestalten, die von Entscheidungen abweichen, wie ein Gericht sie getroffen hätte.

Es ist sinnvoll, an einem Mediationsverfahren grundsätzlich alle am Konflikt beteiligten Personen teilnehmen zu lassen. Es kann auch sinnvoll sein, nicht beteiligte Personen, deren Interessen vom Konflikt betroffen sind, hinzuzuziehen. In jedem Fall aber müssen mindestens zwei Personen als Konfliktbeteiligte teilnehmen, weil Mediation mit nur einem Teilnehmer nicht durchgeführt werden kann.

Mediation kann nicht mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden. Einem Konfliktbeteiligter, der seine Konfliktpartner nicht für die Durchführung eines Mediationsverfahrens gewinnen kann, stehen andere Bearbeitungsmöglichkeiten, wie etwa Coaching zur Verfügung.

Was bedeutet Mediation für den Ablauf? Ein Mediationsverfahren umfasst im Wesentlichen 6 Phasen der Mediation. In der ersten Phase wird das Verfahren als solches vorgestellt, die Rolle des Mediators und der Beteiligten geklärt sowie die Mediationsvereinbarung geschlossen. In der zweiten Phase werden die Themen zusammengestellt, die im Verfahren behandelt werden sollen. Als nächstes werden in der dritten Phase die hinter den wechselseitigen Positionen stehenden Interessen herausgearbeitet. In Phase vier werden Lösungsoptionen im Rahmen eines Brainstorming-Verfahrens gesammelt, die dann in Phase fünf ausgewählt und bewertet werden. Zum Schluss findet in der sechsten und letzten Phase die Einigung auf eine Gesamtlösung (Abschlussvereinbarung) statt. 

Um die Abschlussvereinbarung in eine wirksame und vollstreckbare Vereinbarung überzuführen, bedarf es im Anschluss an die abgeschlossene Mediation gegebenenfalls noch einer entsprechenden Vertragsformulierung durch einen Rechtsanwalt, gegebenenfalls auch der Einhaltung besonderer Formvorschriften wie beispielsweise der notariellen Beurkundung.

Eine Mediation ist erfolgreich, wenn es den Konfliktparteien gelingt, ihren Streit beizulegen und sich über ihre streitigen Themen zu einigen. Die Streitbeendigung muss also nicht über ein eskalationsträchtiges, zeit- und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren herbeigeführt werden. 

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg eines Mediationsverfahrens sind Freiwilligkeit und die Bereitschaft aller Beteiligter, den Konflikt konstruktiv zu lösen und sich im Verfahren aktiv zu beteiligen.

Jede der an der Mediation beteiligten Personen kann das Mediationsverfahren jederzeit beenden. Wenn das Mediationsverfahren vorzeitig endet, bevor die streitigen Positionen geklärt und einvernehmlich geregelt worden sind, werden die Konfliktparteien ihren Konflikt anschließend auf andere Weise, etwa durch gerichtliche Verfahren, klären müssen. Bei einer von mir geführten Mediation wird die weitere Vorgehensweise der Parteien im Falle vorzeitiger Beendigung im Rahmen eines für alle Beteiligten kostenlosen Abschlussgesprächs geklärt.

Ja. Die auf Basis des Mediationsergebnisses abzuschließende Vereinbarung ist ein bindender Vertrag und gegebenenfalls bereits vollstreckbar. Jeder formfreie Vertrag kann zudem vollstreckbar gemacht werden. 

Die Kosten des Mediationsverfahrens sind gesetzlich im Unterschied zu Rechtsanwalts- oder Notargebühren nicht geregelt. In welcher Höhe Kosten entstehen, bestimmt sich nach der Mediationsvereinbarung mit dem Mediator. Üblich sind Vereinbarungen auf Stundenhonorarbasis. Die Kosten werden in aller Regel von allen an der Mediation beteiligten Personen anteilig getragen. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig.

In den meisten Fällen werden die Kosten der Mediation zwischen den Konfliktbeteiligten untereinander aufgeteilt. Die interne Quotelung der Kosten regeln die Konfliktbeteiligten in der Regel untereinander. 

Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Rechtsschutzversicherungen, die sich für Mediation stark machen. Bei Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung sollten sie klären, um welche Form der Mediation es sich handelt, ob die Möglichkeit der freien Mediatorenwahl besteht (ohne Auswirkung auf die Selbstbeteiligung), wie die Mediation stattfindet (Mediations-sitzungen mit den Beteiligten oder telefonische Vermittlung durch Beauftragte der Recht-schutzversicherung, häufig bezeichnet als „Shuttle-Mediation“).

Eine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist für den Bereich der Mediation leider nicht vorgesehen. Die Kosten werden durch die Vergütungsvereinbarung mit dem Mediator festgesetzt und müssen privat entrichtet werden.

Nein, auch ein Anwaltsmediator wird nicht als Rechtsanwalt beratend tätig; dies ist ihm untersagt, da er rechtsberatend zur Parteilichkeit gezwungen wäre, was der neutralen Stellung des Mediators gegenüber allen Konfliktbeteiligten widerspricht.  

Rechtsberatung durch externe, am Verfahren nicht beteiligte Rechtsanwälte, ist jedoch ein vorgesehener Schritt im Mediationsverfahren, sobald eine einvernehmliche Regelung/Lösung in Sicht ist. Bevor es zu einer verbindlichen Abschlussvereinbarung kommt, ist vorgesehen, dass jeder Mediand – wozu er sich in der Mediationsvereinbarung verpflichtet – exter parteiliche Rechtsberatung über das bis dahin erzielte Ergebnis einholt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass jeder Mediand, bevor er seine endgültige Zustimmung der Gesamtlösung erteilt, auch in rechtlicher Hinsicht voll informiert ist.

Online Mediation erfolgt bei mir per Videotelefonie (MS Teams). Sie ist in der Regel schneller und daher kostengünstiger. Es besteht die Möglichkeit häufigerer, aber dafür kürzerer Termine, externe Experten (z.B. Sachverständige, Rechtsanwälte, Steuerberater, Übersetzer) können ohne großen Aufwand eingebunden werden. 

Da die Beteiligten nicht zeitgleich an einem Ort sein müssen, lassen sich einfacher Termine finden. Es entstehen weder Reise- und Übernachtungskosten, Raummieten und Verpflegungs-kosten am Ort der Mediation.  

Die Ergebnisse der Mediation werden sofort digital dokumentiert. 

Sie sind nicht auf Mediation in der Nähe Ihres Wohnortes angewiesen und können rein nach Qualität und persönlichem Gefühl Ihren Mediator finden.

Für Konflikte, in denen es um Lösungen abseits der Beziehungsebene geht, ist keine Nähe erforderlich. Hier bietet sich ebenso eine Online-Mediation an.  

Für Konflikte, in denen es (auch) um die Wiederherstellung von Beziehungen geht, sind nach meiner Erfahrung Präsenzsitzungen oder Mischformen mit Präsenzsitzungen an den besonders neuralgischen Punkten der Mediation sowie Online-Sitzungen im weiteren Verlauf der Mediation zu empfehlen. In diesem Fall ist es aus Kostengründen sinnvoll, einen Mediator in der Nähe zu suchen.

Für Online-Mediation nutze ich die Online-Plattform Microsoft Teams. Sie benötigen hierfür keinen Download, sondern lediglich einen stabilen Internetzugang. Sie erhalten vor der jeweiligen Sitzung per E-Mail den erforderlichen Zugangs-Code, welcher ausschließlich für Sie bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. 

Ich empfehle Ihnen, den virtuellen Raum bereits einige Minuten vor unserem eigentlichen Gesprächsbeginn zu betreten, um die Online-Sitzung in technischer Hinsicht in Ruhe einrichten, insbesondere auch Kamera und Mikrofon für den Einsatz testen zu können. 

Es empfehle, in dem von Ihnen verwendeten Bildausschnitt die Sichtbarkeit Ihres gesamten Oberkörpers zu ermöglichen.  

Um Ihre räumliche Situation für alle Beteiligten vorstellbar zu machen und die Vertraulichkeit des Settings zu versichern, werde ich Sie zu Beginn der Sitzung um einen Kameraschwenk durch Ihren Raum bitten. 

Aus Gründen der Vertraulichkeit und der Kontrolle berechtigter Anwesenheit ist es erforderlich, dass Sie während des Online-Gesprächs weder die Videofunktion Ihres Gerätes abschalten noch Aufzeichnungen vom Gespräch fertigen.

Online-Mediation kann durchaus auch Nachteile haben, beispielsweise: geringeres Nähegefühl kann Einfühlung erschweren und Konfliktlösung verzögern; das Fehlen direkten Kontakts kann das Wiederherstellen tragfähiger Beziehungen erschweren; eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeit wegen nicht oder nur schwer erfassbarer non-verbaler Kommunikation (Blickkontakte, Mimik, Körpersprache); Eigenverantwortung der Konfliktparteien für störungsfreie Arbeitsatmosphäre und deshalb möglicherweise raumbedingte Einschränkungen; größere Gefahr der Ablenkung oder des Abschweifens. 

 

Für Konflikte, in denen es um Lösungen abseits der Beziehungsebene geht, empfehle ich eine Online-Mediation. 

Für Konflikte, in denen es (auch) um die Wiederherstellung von Beziehungen geht, empfehle ich Präsenzsitzungen oder Mischformen mit Präsenzsitzungen an den besonders kritischen Punkten der Mediation sowie Online-Sitzungen im weiteren Verlauf der Mediation. Die beste Form für Ihren Konflikt klären wir in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

Sie können Ihre Konflikte auch anders lösen als mithilfe einer Mediation. Diese alternativen Vorgehensweisen bergen jedoch Risiken.

Gespräche/Verhandeln der Konfliktbeteiligten untereinander ohne Hilfe Dritter münden häufig in einer Blockade. Beide Seiten stehen sich festgefahren gegenüber. Es gelingt keiner Seite, die andere zu überzeugen; keine Seite fühlt sich verstanden.

Risiken 

  • Hohes Risiko der Konflikteskalation 
  • Enorme psychische Belastung

Das Hinzuziehen von Rechtsanwält:innen für die Gesprächsführung und Verhandlung entlastet die Parteien. RechtsanwältInnen wird hierbei die Verantwortung übertragen, für Sie zu sprechen. Der Konflikt wird von RechtsanwältInnen strategisch nach – ausschließlicher – Maßgabe der Rechtsregeln bearbeitet. Dies kann jedoch ebenfalls in einer Blockade münden, die ein Gerichtsverfahren (siehe nachfolgend Ziffer 3) nach sich zieht.

Risiken: 

  • Risiko, dass der Konflikt nicht gelöst, sondern angeheizt wird, 
  • Risiko hoher Kosten
  • Starke psychische Belastung

In Gerichtsverfahren kämpfen beide Seiten – ggfls. über Rechtsanwälte – strategisch nach Maßgabe der Rechtsregeln und möglicherweise auch nach Maßgabe der Eigenheiten des mit der Angelegenheit befassten Richters. Sie übertragen damit die Entscheidungskompetenz auf eine übergeordnete Instanz. Der Ausgang des Verfahrens ist für alle Konfliktbeteiligten völlig ungewiss. 

Risiken:

  • Voraussehbar extrem hoher Zeitaufwand – nicht nur für erstinstanzliche Gerichtsverfahren, sondern auch für den Weg durch die Instanzen, 
  • Hohes Risiko weiterer Konflikteskalation mit entsprechend zunehmender psychischer Belastung,  
  • Erheblicher Energie- und Kostenaufwand, 
  • Durch die grundsätzliche Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen bedingtes Risiko, dass vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen
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